Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen
und Haftungsausschluss
Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern einen erholsamen und sorgenfreien Aufenthalt auf unserem Erlebnishof. Um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden, beachten Sie bitte die folgenden Bedingungen.
Diese AGB sowie der Haftungsausschluss sind Bestandteil Ihres Buchungsvertrages und werden durch die Buchungsbestätigung anerkannt.
1. Teilnahmebedingungen und Reiten
- Reiten erfolgt unter Einweisung und auf eigene Verantwortung.
- Ponyreiten ist ausschließlich für Kinder erlaubt.
- Mindestalter: 2 Jahre
- Maximalgewicht für reitende Kinder: 50 kg
- Helmpflicht: Reithelme werden kostenfrei vor Ort bereitgestellt.
- Outdoor-Veranstaltungen: Bitte wetterfeste Kleidung tragen.
- Stabiles, knöchelhohes Schuhwerk ist erforderlich. Offene Schuhe wie Ballerinas oder Sandalen sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
- Reitkleidung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch sind enge Hosen mit flachen Nähten und nicht zu weite Oberteile/Jacken für eine bessere Sitzschulung empfehlenswert.
2. Buchungen und Absagen
Stornierungen sind bis 48 Stunden vor dem gebuchten Termin kostenfrei möglich. Die Rückerstattung erfolgt auf das ursprüngliche Zahlungsmittel.
Bei amtlichen Unwetterwarnungen oder extremen Wetterbedingungen (Sturm, Gewitter, Dauerregen etc.) findet das Ponyreiten nicht statt. Dies gilt auch für Kindergeburtstage.
3. Haftungsausschluss Reiten und Umgang mit Pferden
Reiten und der Umgang mit Pferden bergen unvorhersehbare Risiken für Leben, Gesundheit und Eigentum. Pferde sind Fluchttiere und können bei Gefahr oder Schmerz durch Tritte, Ausschlagen, Steigen oder Beißen reagieren.
Sie verzichten auf Ansprüche gegen die Eigentümer der Pferde gemäß § 833 BGB (Tierhalterhaftung) für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, soweit diese nicht durch eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
Der Haftungsausschluss umfasst auch Schadenersatzansprüche aus Verschuldenshaftung; die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.
Sie verpflichten sich, die Eigentümer von Regressforderungen Dritter (z. B. Kranken- oder Rentenversicherung) freizustellen, soweit diese nicht von der Tierhalter-Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
Bitte beachten Sie, dass Schäden des Fremdreiters durch die Tierhalter-Haftpflichtversicherung in der Regel nicht abgedeckt sind. Eine eigene Unfall- und Privathaftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.
Die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten wird durch die Teilnahme am Reiten oder Hofbesuch nicht aufgehoben.
4. Salvatorische Klausel
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB und des Haftungsausschlusses bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
